Teilnahmebedingungen: Hausverlosung Berlin
Hinweis: Bis zum Start der Hausverlosung
sind Registrierungen, bzw. Anmeldungen möglich. Die Hausverlosung beginnt mit Beginn der
Losvergabe erst nachdem alle Lose registriert sind. Nach
österreichischem Recht wird die Hausverlosung erst mit Auflage und Verkauf der
Lose veranstaltet, zu diesem Zeitpunkt ist auch die Glücksspielsteuer in
Österreich zu bezahlen. Die Losausgabe und damit der Verkauf und die Bezahlung
der Lose mit Teilnahme erfolgt zu diesem Zeitpunkt ausschließlich in Österreich.
Eine Teilnahme direkt aus anderen Staaten ist nicht möglich, da nur in
Österreich ab Beginn der Hausverlosung Lose direkt an Personen übergegeben werden.
Es handelt sich dann um eine geschlossene, nicht öffentliche Tombola, da nur die
Personen teilnehmen können, die sich angemeldet haben und Informationen über die
Zahlung der Teilnahmegebühr erhalten haben.
1. Verlost wird die Liegenschaft 14552 Michendorf, OT Wildenbruch, Waldheimstraße 21 in der Gemarkung Wildenbruch, Flurstück 254 mit 2.453 m2 Grundstück, davon ein Teil im hinteren Bereich des Grundstücks von ungefähr 1000 m2 als Bauplatz.
Die derzeit auf dem Objekt eingetragenen Geldlasten werden mit der Durchführung der Übertragung an den(die) Gewinner(in) der Verlosung gelöscht. Das Objekt wird lastenfrei an den Gewinner/Gewinnerin übergeben.
2. Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht eines Treuhänders und Notars. Die Eintragung des Gewinners ins Grundbuch wird von einem deutschen Notar durchgeführt.
Die eingehenden Zahlungen werden auf einem Treuhandkonto verwahrt.
Der Treuhänder RA Mag. Werner Hammerl, A-4780 Schärding, verwaltet die Zahlungseingänge auf dem eingerichteten Treuhandkonto. An die grundbücherliche Eigentümerin wird vom Veranstalter dieser Verlosung nach der Auslosung jener Betrag ausbezahlt, um jedenfalls die Begleichung sämtlicher Gebühren, Kosten und Tilgung der einverleibten Lasten im Grundbuch zu gewährleisten.
3. Teilnahmeberechtigt sind juristische und natürliche Personen, natürliche Personen müssen zum Zeitpunkt der Verlosung volljährig (beendetes 18. Lebensjahr) und eigenberechtigt, EU Bürger oder Bürger aus anderen Staaten sein. Minderjährige sind von der Verlosung ausgeschlossen.
Familienmitglieder und alle mit der Organisation dieser Verlosung befassten Personen sind von der Teilnahme ebenfalls ausgeschlossen.
Lose können durch Entrichtung der Reservierungsgebühr, wie auf der Webseite beschrieben, gesichert werden. Diese Reservierungs-Anträge sind nach Österreich an das Verlosungsteam, siehe Kontakt, zu richten bzw. kann der Veranstalter je nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auch weitere und andere Vorrichtungen zur Verfügung stellen über welche solche Reservierungen erworben werden können. Die Reservierungsgebühr beträgt pro Los 59,00 €, und wird dieser Betrag zu Beginn der Losausgabe zu 100% auf jeweils ein auszugebendes Los angerechnet. Weitere Kosten pro Los entstehen nicht.
Insgesamt werden 13.900 Lose aufgelegt. Es ist möglich, auch mehrere
Losreservierungen zu tätigen. Es wird bei jeder Reservierung eine Losnummer
vergeben oder die gewünschte Losnummer zugeteilt. Mit Hilfe dieser Losnummer
wird nach der erfolgten Verlosung der Treuhänder Übereinstimmung mit der
Einzahlung ermitteln und mit den Daten die Gewinnerin/den Gewinner eruieren.
Nach erfolgter ordnungsgemäßer Reservierung wird der sich Registrierende
aufgefordert, für die gewünschte Anzahl der Lose einen Geldbetrag entsprechend €
59,00 pro Los auf das bekannt gegebene Konto treuhändisch zu hinterlegen. Wird
eine Zahlungsmöglichkeit per Kreditkarte oder über andere Wege angeboten, so
erfolgt die Auszahlung der Reservierungsgebühr ebenfalls direkt an den
Treuhänder zu gleichen Bedingungen. Mit dem Zahlungseingang wird die der
Überweisung entsprechende Anzahl an Losen reserviert unter Zuweisung der
gewünschten oder einer anderen Losnummer. Ein und derselbe Teilnehmer kann sich
mehrfach registrieren lassen, auch wenn er schon Lose bestellt hat. Eine
Reservierung, die nicht durch Überweisung bestätigt wird, verfällt, spätestens 2 Tage vor Beginn der Ziehung. Mit der Bezahlung der Reservierung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.
4. Die Vergabe von Losnummern startet frühestens, wenn alle Lose
reserviert sind.
Die Losausgabe und damit der Verkauf
und die Bezahlung der Lose mit Teilnahme erfolgt zu diesem Zeitpunkt
ausschließlich in Österreich. Eine Teilnahme direkt aus anderen Staaten ist
nicht möglich, da nur in Österreich ab Beginn der Hausverlosung Lose direkt an
Personen übergegeben werden. Zu diesem Zeitpunkt werden die Lose auch erst aufgelegt und vom Verlosungsteam, beauftragt durch die registrierten Personen, für diese erworben, die Teilnahme erfolgt für die registrierten Personen erst zu diesem Zeitpunkt. Mit Abschluss der Vergabe aller aufgelegten Lose beginnt eine Frist von 6 Wochen zu laufen binnen welcher die Ziehung in Österreich stattfinden wird, wobei der genaue Ort und Zeitpunkt noch gesondert bekannt gegeben wird. Sollten binnen Jahresfrist nicht alle aufgelegten Lose per bezahlter Reservierung vergeben sein entscheidet der Veranstalter, ob die Auslosung trotzdem mit etwas weniger Losen stattfindet oder es findet die Verlosung nicht statt und werden von den treuhändisch hinterlegten Beträgen unter Einbehalt eines Unkostenbeitrages von max. € 15,00 pro reserviertem Los (es werden nur die tatsächlichen Kosten verrechnet, es darf kein Gewinn entstehen) an die Einzahler zurück überwiesen. Beträge, die nach Erreichen der 13.900 Lose einlangen, werden in voller Höhe rückerstattet.
Sobald alle 13.900 Lose reserviert und die Reservierungen auch bezahlt sind, wird Zeitpunkt und Ort der Auslosung festgelegt und auf der Website bekannt gegeben.
5.Die Einzahlungsbeträge auf dem Treuhandkonto werden vom Treuhänder überprüft. Nach Überprüfung der Einzahlung und deren Übereinstimmung mit der Registrierungsinformation, welche per Mail
oder Telefon einging, wird der jeweilige Betragseingang in eine
Reservierungsliste mit den gewünschten Zahlen oder freie Losnummern eingetragen.
Wenn mehrere Lose reserviert werden, muss das entsprechende Vielfache für die
reservierten Losnummern überwiesen werden.
6. Die Auslosung erfolgt öffentlich und ist nach Anmeldung zugänglich. Nach erfolgter Auslosung unter der Aufsicht eines Notars und des Treuhänders, sowie vorliegendem Ergebnis der Gewinnnummer werden aus der vorliegenden Liste bei der Losnummer die dazugehörigen Daten des Gewinners festgestellt. Der Gewinner wird mitsamt der Losnummer veröffentlicht. Durch Absenden der Reservierung stimmt jeder Teilnehmer zu, dass für den Fall, dass er Gewinner ist, sein Vorname und Anfangsbuchstabe des Familiennamens, auf Wunsch des Gewinners samt Foto in den Medien veröffentlicht werden dürfen.
7. Der Gewinner/die Gewinnern wird anhand der angegebenen Daten aus der Reservierung verständigt. Darüber hinaus hat der Gewinner/die Gewinnerin 21 Tage ab dem der Auslosung folgenden Tag Zeit, um den Gewinn anzutreten. Sollte der Benachrichtigungsvorgang erfolglos sein und sich der Gewinner/die Gewinnern innerhalb der vorgenannten Frist beim Treuhänder nicht gemeldet haben, so findet eine neuerliche Auslosung nach 4 Tagen statt. Wenn der Gewinner/die Gewinnerin weder österreichischer Staatsbürger/in noch EU-Staatsbürger ist und somit eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Erwerbsvorganges aus gesetzlichen Gründen nicht möglich ist, so ist der Gewinner/die Gewinnerin berechtigt, binnen angemessener Frist ab Versagung der vorgenannten Genehmigung, einen Dritten namhaft zu machen, auf den die Genehmigungsvoraussetzungen zutreffen, andernfalls eine neuerliche Ziehung infolge Verfalls des Gewinns binnen 8 Werktagen stattfindet. Innerhalb von 3 Wochen nach Kontaktaufnahme des Gewinners/der Gewinnerin mit dem Treuhänder wird von einem deutschen Notar die Urkunde mit der Liegenschaftseigentümerin, vertreten mit Vollmacht durch Herrn Franz Josef Kellner und dem Gewinner oder der Gewinnerin errichtet, auf Grund welcher der Gewinner/die Gewinnerin im Grundbuch eingetragenes Eigentum erlangt. Die Übergabe erfolgt lastenfrei.
8. Die Übergabe des Verlosungsobjektes erfolgt "wie ist", inklusive aller technischen Einrichtungen und des fest verbauten Inventars jedoch ohne beweglichem Inventar oder persönlichen Gegenständen. Eine Gewährleistung wird ausdrücklich auf das aus den Bau- bzw. Bestandsplänen und den behördlichen Urkunden hervorgehende Ausmaß und Lage eingeschränkt. Für eine bestimmte Beschaffenheit, Zustand oder gar Ertrag bzw. Ertragsmöglichkeit wird keine wie immer geartete Gewährleistung übernommen. Als Zeitpunkt für die Übergabe in den Besitz des Gewinners/der Gewinnerin samt Last, Gefahr und Zufall wird der Tag der beglaubigten Unterfertigung der Erwerbsurkunde festgelegt. Die grundbücherliche Eigentümerin bzw. der von dieser bevollmächtigte Franz Josef Kellner verpflichten sich, diese Urkunde ohne Verzug zu unterfertigen (Übergabe spätestens 2 Monate nach Ziehung). Sämtliche Gebühren, Kosten oder sonstige Abgaben im Zusammenhang mit der Verlosung und dem Eigentumserwerb werden von der Liegenschaftseigentümerin getragen. Die laufenden Kosten der Liegenschaft nach Übergabe sind vom Gewinner zu tragen.
9. Die Reservierung der Lose erfolgt unter Verwendung von entsprechenden technischen Möglichkeiten nach dem persönlichen Wissensstand des Veranstalters so, dass Daten geschützt werden, Schutz der Daten für Einzahlungen bietet auch das österreichische Bankgeheimnis. Alle Daten der Teilnehmer werden nach Eintragung des/der Gewinner(in) und Übergabe des Gewinnes noch sechs Monate gespeichert, dann werden sie gelöscht.
10. Für diese Veranstaltung gilt ausschließlich österreichisches Recht und wird in Österreich offline veranstaltet. So nicht vom Gesetzgeber ausgeschlossen gilt als Gerichtsstand der ordentliche Wohnsitz des Veranstalters in Österreich, Bruck an der Leitha als vereinbart.
Sollten sich Teile dieser Vereinbarung als rechtsunwirksam herausstellen so sollen diese durch andere Formulierungen so ersetzt werden, dass diese der ursprünglichen Absicht am Nächsten kommen. Keinesfalls soll durch rechtsunwirksame Passagen die Vereinbarung als Ganzes außer Kraft gesetzt werden.
Änderungen an diesen Bedingungen können durch den Veranstalter einseitig vorgenommen werden und genügt für deren Wirksamkeit die Veröffentlichung von Änderungen, unter Angabe des Datums mit welchem diese wirksam werden, auf dieser Webseite. Bereits registrierte Personen (Reservierende) welche mit solchen Änderungen nicht einverstanden sind haben das individuelle Recht von ihrer Vereinbarung mit dem Veranstalter zurück zu treten und haben dies binnen 2 Wochen ab Datum der Veröffentlichung schriftlich dem Veranstalter mitzuteilen. Bei solcherart erklärten Rücktritten ist der Veranstalter verpflichtet den gesamten bei ihm eingegangenen Betrag ohne Berechnung von Gebühren für den erlittenen Aufwand an den jeweiligen Teilnehmer zurück zu erstatten.
11. Im gegenständlichen Fall handelt es sich um eine einmalige Verlosung, somit nicht um eine nachhaltige Tätigkeit zur Einnahmenerzielung, weshalb dies nicht unter das Glücksspielmonopol des Bundes fällt. Sollte sich wider Erwarten aus irgendwelchen rechtlichen Gründen diese Art der Verlosung in Österreich durch staatliche Maßnahmen ändern und untersagt werden, so erfolgt die gleiche Vorgangsweise wie in Punkt 4.
Es wird ausdrücklich festgehalten, dass der Veranstalter weder für Schäden noch für Folgeschäden die Haftung übernimmt welche durch behördliche Maßnahmen oder andere Ereignisse welche sich unter "höhere Gewalt" subsumieren ließen bzw. außerhalb des unmittelbaren Einflussbereiches des Veranstalters liegen, allenfalls gegenüber den Teilnehmern entstehen könnten.
Aktualisiert und auf dem neuesten Stand per: 01.03.2010
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